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Häufige Fragen
Für wen ist die Osteopathie geeignet?
Grundsätzlich ist die Osteopathie für alle geeignet.
Gibt es Kontraindikationen?
Die Osteopathie ist eine sanfte Behandlungsmethode und wird individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse des Patienten angepasst. Eventuelle Risikofaktoren werden zu Beginn in einem ausführlichen Anamnesegespräch persönlich mit Ihnen geklärt. In Notfällen, bei akuten Infektionserkrankungen, Fieber, starken Schmerzen, offenen Wunden, Knochenbrüchen bitte einen Arzt aufzusuchen.
Können andere Verfahren neben Osteopathie angewendet werden?
Die Anwendung anderer medizinischer Verfahren schließt die Osteopathie nicht aus. Es ist sogar oftmals von Vorteil, gerade bei komplexeren Krankheitsbildern, schulmedizinische, psychotherapeutische oder naturheilkundliche Methoden mit einzubeziehen.
Wie viele Behandlungen brauche ich?
Die Anzahl der Behandlungen hängt individuell von der Problematik ab. Je länger die Beschwerden bestehen, desto länger braucht der Körper um auf die Behandlung zu reagieren und sich zu regenerieren. Es können 1 bis 5 Behandlungen notwendig sein.
Wo liegen die Grenzen der Osteopathie?
Durch den Verzicht von Medikamenten und operativen Eingriffen hat die Osteopathie bei bestimmten Krankheitsbildern klare Grenzen. Die Grenzen liegen dort, wo die Selbstheilungskräfte des Körpers nicht ausreichen, den Organismus zu heilen. Dazu gehören u. a. akute Infektionen und Verletzungen, Tumorerkrankungen oder psychische Krisen. Diese Krankheitsbilder müssen von einem Facharzt behandelt werden. Allerdings kann die Osteopathie hierbei, in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt, begleiten und unterstützen.
Wie zahle ich?
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie begleichen müssen (Bar oder per Überweisung).
Wie funktioniert die Kostenerstattung?
Die Kostenerstattung durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt:
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Osteopathie. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen bezuschussen: http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html . Die Angaben sind ohne Gewähr.
Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.
Warum brauchen Osteopathen eine Heilpraktiker Zulassung?
In Deutschland dürfen nur Ärzte und staatlich zugelassene Heilpraktiker selbstständig als Osteopath praktizieren. Masseure oder Physiotherapeuten, die nicht zugleich Arzt oder Heilpraktiker sind, dürfen nur auf Anordnung eines Arztes tätig werden.
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